Waldorfkindergarten Strohgäu

Waldorfkindergarten Strohgäu e.V.

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Elternmitarbeit

Kindergartengemeinschaft

 

Der Waldorfkindergarten in Asperg wird von den Eltern aller Kindergartenkinder selbständig betrieben und verwaltet. Dazu sind wir Eltern gemeinsam mit den leitenden Erzieher/innen in einem gemeinnützigen Verein organisiert. Bei der Mitgliederversammlung werden aus der Elternschaft drei Vorstandsmitglieder gewählt. Dieser geschäftsführende Vorstand kümmert sich um die finanziellen, rechtlichen und personellen Angelegenheiten des Kindergartens. Alle anderen Eltern tragen sich in mindestens ein, besser zwei der Arbeitskreise bzw. zu erfüllenden Ämter ein. Jeder hat somit die Chance, aber auch die Verpflichtung, seine Talente und seine Tatkraft aus eigener Initiative einzubringen und damit aktiv zu einer lebendigen und bunten Kindergartengemeinschaft beizutragen, in der sich die Kinder als Teil erleben können.

Verantwortung als Vorbild

Damit die Kinder unsere Einrichtung als Gemeinschaft erleben können, ist die Einbindung und Mitverantwortung der Eltern für den Kindergarten unverzichtbar. Denn die Arbeit in Haus und Garten und die Gestaltung der Feste und Veranstaltungen durch die Erwachsenen hat für die Kinder einen Vorbildcharakter, der Lebenssicherheit und soziale Fähigkeiten vermittelt.
Desweiteren kann der Kindergarten seine pädagogischen und kulturellen Aufgaben im Sinne des anthroposophischen Anliegens nur dann dauerhaft und erfolgreich erfüllen, wenn die Instandhaltung, Ausgestaltung und Finanzierung der Einrichtung als Basis für die Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen sichergestellt ist.

 

Verantwortungsbereiche der Eltern

  • Drei Eltern stellen den Vorstand und leiten den Kindergarten (Finanzen, Mitglieder und Personal) gemeinsam mit der pädagogosichen Leitung
  • Jede Familie engagiert sich in mindestens einem, besser zwei Arbeitskreisen/ bzw. -ämtern. Die Arbeitskreise sind folgende:
    • Gartenkreis
    • Bastel- und Festekreis
    • Instandhaltungskreis
    • Öffentlichkeitskreis
  • Die durch Eltern zu besetzenden Ämter sind:
    • Elternvertretung/-beirat (2 Eltern)
    • Gruppeneinkauf
    • Pflege der Website
    • 1. und 2. Kassenwart
    • Rechtsberatung (sofern in der Elternschaft vorhanden)
    • Sicherheitsbeauftragter
  • Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung des Trägervereins
  • Teilnahme an den den Elternabenden
  • Teilnahme an den Jahresfesten
  • Wöchtentliche Reinigung des Kindergartens

 

Folgendermaßen ist die Zusammenarbeit im Kindergarten aufgebaut:

 

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